Studentensprache – Uni-ABC

Die Universitäten sind uralte Institutionen und auch die Studentensprache ist in Teilen ein alter Hut, aber einer, der sich in einem fortwährenden Wandel befindet. War die Studentensprache früher in hohem Maße von der lateinischen Sprache geprägt, ist dieses speziell seit Beginn des 20. Jahrhunderts stark rückläufig, wie auch viele andere universitäre Eigenheiten (z. B. die universitäre Gerichtsbarkeit) inzwischen abgeschafft wurden oder im Laufe der Zeit in die allgemeine Sprache übergegangen sind. Als Beispiel seien hier nur die Termini “ankreiden” oder “jemandem eine Abfuhr erteilen” genannt und so gibt doch immer noch eine eigene Sprache, die speziell für Erstsemester und Studieninteressierte eine ganze Menge unbekannter Begriffe und Abkürzungen enthält. Und um diesen zu helfen, gibt es dieses kleine Lexikon der universitären Sprache, oder kurz das Uni-ABC.

Obwohl alle Begriffe nach bestem Wissen ausgearbeitet wurden, können sich doch immer mal wieder Fehler einschleichen. Falls also Fehler gefunden werden oder Begriffe fehlen, bin ich über einen kurzen Kommentar sehr dankbar.

Begriffe und Abkürzungen – das kleine Uni-ABC

ABCD | EFGH | I | J | KLM | N | O | P | Q | RSTU V  W | X | Y | Z

A

  • Alma Mater: (lat. = nährende Mutter) Bezeichnung für die Universität
  • Akademisches Auslandsamt: Beratungsstelle für Studenten, die ein Auslandssemester oder eine Auslandspraktikum machen wollen. Ausländische Studenten werden hier ebenfalls beraten und betreut.
  • akademisches Viertel: An Universitäten beginnen Veranstaltungen in der Regel c.t., also (lat. cum tempore) mit Zeit. Der Gegensatz dazu ist s.t. (lat. sine tempore), also pünktlich. (Beispiel: 11 c.t. = 11.15 Uhr; 12 s.t. = 12:00 Uhr)
  • Allgemeine Studienberatung: Hier erhält man Informationen und Beratung zu allen studien- und berufsorientierenden Fragen und natürlich zum Studienangebot der Uni Rostock.
  • Audimax: (lat. Auditorium maximum) größter Hörsaal einer Hochschule
  • ASTA: Allgemeiner Studierendenausschuss, in Ostdeutschland oft auch Studierendenrat. In Rostock gibt es beides, den ASTA und den StudentINNenrat (StuRa) als Interessenvertretung alles Studenten, der den ASTA wählt.

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B

  • Bachelor/Bakkalaureus: Berufsqualifizierender und international anerkannter Studienabschluss nach 6 Semestern.
  • BAföG: Bundesausbildungsförderungsgesetz; Möglichkeit der finanziellen Unterstützung durch den Staat unter Anrechnung der Elternbeteiligung.
  • belegen: anmelden für Lehrveranstaltungen (Siehe auch: einschreiben)
  • Berufung: Abschluss eines Dienstvertrages für einen Professor
  • BMBF: Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • BuFaTa: Bundesfachschaftstagung: Bundesweites Treffen der Fachschaften

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C

  • cand.: (lat. candidatus =  Amtsbewerber, Kandidat) kleiner Titel; darf offiziell geführt werden; zeigt, dass man sein Vordiplom bestanden hat (cand. rer. nat.)
  • Campus: (lat. = Feld, Platz) Universitätsgelände
  • Careers Service: Zentrale Einrichtung der Universität, die berufsorientierte Beratung, Hilfe beim Berufseinstieg, Unternehmenskontakt, eine Absolventenbörse und vieles mehr bietet.
  • cum laude: (lat. = mit Lob). Klingt toll, ist aber nur die dritthöchste Auszeichnung einer Doktorarbeit. Die höchste ist summa cum laude (lat. = mit höchstem Lob) und höchst selten
  • c.t.: (lat. cum tempore = mit Zeit) Derartig gekennzeichnete Veranstaltungen beginnen 15 Minuten später. Beispiel: 9 Uhr c.t. = 9:15 Uhr. Siehe auch s.t.

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D

  • DAAD: Deutscher Akademische Austauschdienst; Kümmerst sich mit Programmen und Stipendien um den Austausch von deutschen und ausländischen Studenten.
  • Dekan: (lat. dekanus = Vorsteher) Vorgesetzter/Chef einer
    Fakultät.
  • Dakanat: Verwaltung einer Fakultät
  • Dies academicus: Tag, an dem sich die Uni selbst mit Veranstaltungen, Vorträgen und Festreden feiert. An diesem Tag finden keine Lehrveranstaltungen statt.
  • Diplom: berufsqualifizierender Abschluss
  • Diplomarbeit: Teil der Diplomprüfung. Der Diplomand soll
    zeigen, dass er in der Lage ist ein Problem seiner Fachrichtung wissenschaftlich zu bearbeiten.
  • Dissertation: (lat. dissertatio = Erörterung) Doktorarbeit; dauert i. d. R. 3-5 Jahre
  • Disputation: (lat. = Erörterung, Unterredung, Abhandlung) Verteidigung der Dissertation. Die Doktorarbeit wird in einem Vortrag der Öffentlichkeit vorgestellt, danach folgt eine Diskussion der Arbeit.
  • Dozent: Lehrkraft. Die Person die eine Lehrveranstaltung abhält, unabhängig davon welchen Akademischen Grad sie besitzt.

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E

  • ECTS: (European Credit Transfer System) Einheitliches Punkteschema zur Anrechung und Übertragung von Studienleistungen innerhalb Europas.
  • Einführungsveranstaltung: Informationsveranstaltung für Studienanfänger
  • Emeritierung: (lat: ermereo; ermeritus = sich (etw.) verdienen; ausgedient, alt, unbrauchbar geworden, Veteran) Altersbedingte Entbindung eines Hochschullehrers von der Pflicht Lehrveranstaltungen abzuhalten (Rente, Ruhestand).
  • Emeritus: (lat. emeritus = Veteran) Professor im Ruhestand
  • em.: Abkürzung für Emeritus (Beispiel: Prof. em. Dr. Mustermann)
  • Erstsemester/Erstis: umgangssprachlich für Studenten im ersten Semester
  • Examen: (lat.) Untersuchung, Prüfung
  • Examensarbeit: Abschließende Hausarbeit von ca. 100 Seiten. Vergleichbar mit der Diplomarbeit.
  • Exkursion: “wissenschaftlicher Ausflug”; Lehrveranstaltung, die außerhalb der Uni stattfindet.
  • Exmatrikulation: Ausschreibung; Abmeldung eines Studenten von der Uni. Gegenteil von Immatrikulation.

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F

  • Fachschaft: Studentenvertretung eines Studienganges/Fachs
  • Fachschaftsrat (FSR): Organ der Interessensvertretung eines Fachs
  • Fakultät: Traditionelle Gliederungseinheit einer Hochschule. Wird meist in Fachbereiche und/oder Institute untergliedert.
  • FH: Fachhochschule
  • Freiversuch: Wer sein Studium in der Regelstudienzeit absolviert, bekommt in der Regel bei den Vordiplom- und Diplomprüfungen einen Freiversuch zugestanden. Geht dieser daneben, hat man keinen seiner zwei regulären Versuche verbraucht.

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G

  • Gasthörer: Personen, die gegen eine Gebühr, Lehrveranstaltungen besuchen ohne einen Abschluss machen zu wollen. [Die Veranstaltungen an Universitäten sind öffentlich, jedoch oftmals aus Platznot auf Studenten beschränkt. Gasthörer dürfen auch dann an Lehrveranstaltungen teilnehmen, wenn für Nicht-Studenten kein Platz mehr ist.]
  • Graduierter: Jemand, der einen akademischen Grad besitzt
  • Grundstudium: Erster Teil des Studiums in dem Grundlagen des Studienfachs erlernt werden und der oftmals mittels Zwischenprüfung oder Vordiplom abgeschlossen wird.

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H

  • Habilitation: (lat. habilitas = Geschicklichkeit) Akademisches Verfahren mit dem via Habilitationsschrift und Disputation die Befähigung zu selbständiger Lehre nachgewiesen werden soll. Sie erfolgt nach der Dissertation und ist für die Berufungen zum Professor notwendig.
  • Hauptseminar: Seminar im Hauptstudium, dass vom Ablauf her denen im Grundstudium gleicht, jedoch ist deutliche mehr Arbeit und Wissen erforderlich.
  • Hauptstudium: Zweiter Teil des Studiums, der auf das erfolgreich beendete Grundstudium folgt. Er führt zu einem berufsqualifizierenden Abschluss.
  • HiWi: hilfswissenschaftliche Kraft; Studenten, die verschiedene Arbeiten für Hochschullehrer übernehmen und so neben Geld auch einen Einblick hinter die Kulissen bekommen. (spöttischer HiWi-Dreikampf: Kaffeekochen, Kopieren, Kofferschleppen)
  • Hochschulrahmengesetz(HRG): Rahmenvorschriften für die Hochschulgesetze der Bundesländer
  • Honorabilis: (lat. honor = Ehre, Ehrenbezeichnung, Auszeichnung) respektvolle, förmliche Anrede der Stellvertreter des Rektors, den Prorektoren
  • HS: Hörsaal

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I

  • IOR: Institut für Ostseefischerei Rostock (Möglichkeit Praktika und Forschungsausfahrten zu absolvieren)
  • IOW: Institut für Ostseeforschung Warnemünde, angegliedert an die Uni Rostock (Möglichkeit Praktika und Forschungsausfahrten zu absolvieren)

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K

  • Kanzler: Leiter der Universitätsverwaltung; Dienstherr aller nicht nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter
  • Klausur: schriftliche Prüfung
  • Kolloquium: (lat. colloqui = sich besprechen) Vorträge, Gesprächsrunde und Diskussion von Diplomanden und Doktoranden zu aktuellen wissenschaftlichen Themen mit einem Dozenten und/oder Gästen
  • kommentiertes Vorlesungsverzeichnis (kVV): Vorlesungsverzeichnis, das neben den Lehrveranstaltungen auch weitergehende Informationen zu diesen enthält.
  • Kommilitone: (lat. Waffenbruder) = Studienkollege, Mitstudent
  • Konzil: (lat. Versammlung) = oberstes Gremium an der Uni. Es wählt den Rektor, die Prorektoren und den Senat und nimmt deren Rechenschaftsberichte ab und berät über Grundfragen der Universität..

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L

  • LA: Lehramt
  • Lehrbeauftragte: Fachlich versierte Personen, die Lehrveranstaltungen durchführen.
  • Leporello: harmonikaartig (zick-zack-artig) zusammengefaltetes Heft mit den Studiennachweisen (Studentenausweis, Studienbescheinigungen usw.)
  • LV: Lehrveranstaltung

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M

  • Magister/Magister Artium
    (MA)
    : (lat. magister = Lehrer; lat. artium = freie Künste) akademischer Grad, der der an philosophischen und geisteswissenschaftlichen Fakultäten verliehen wurde/wird und wie das Diplom durch den neuen Master ersetzt werden soll/wird.
  • Magnisfizenz: (lat. magnificentia = Pracht, Großartigkeit, Herrlichkeit) respektvolle, förmliche Anrede des Rektors. Anrede: “Seine Magnifizenz”
  • Master (M. Sc.): neuer Studienabschluss, ähnlich dem Diplom. Soll das angeblich im Ausland nicht anerkannte oder mit angeblich schlechtem Ruf behaftete Diplom ersetzen. Fortsetzung des Bachelorstudiengangs.
  • Matrikelnummer: fortlaufende numerische Erfassung von eingeschriebenen Studenten; Die Matrikel ist das Verzeichnis aller Studenten einer Hochschule. Die Nummer wird immer und überall gebraucht.
  • Mensa: (lat. Speisehaus) öffentliche Kantine mit verbilligtem Essen für Studenten
  • Mensa-Card: Bargeldloses Zahlungsmittel, dass die Wartezeiten an den Mensakassen verkürzen soll.
  • MPI: Max-Planck-Institut

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N

  • Numerus clausus (NC ): (lat. numerus = Zahl; clausus = geschlossen) Zulassungsbeschränkung; Aufgrund einer beschränkten Anzahl von Studienplätzen werden diese nach Abiturnote vergeben. (NC von 2,0 bedeutet, alle mit Abi besser 2,0 haben eine Chance, schlechter 2,0 müssen Wartesemester anhäufen oder einen anderen Studiengang wählen.)
  • N. N.: (lat. nomen nescio = den Namen weiß ich nicht) oder (lat. nomen nominandum = der zu nennende Name) wird beispielsweise verwendet wenn für einen Vortrag noch kein Referent feststeht
  • n. V.: nach Vereinbarung

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P

  • Praktikum: Lehrveranstaltung, bei der Studenten ihr erworbenes Wissen praktisch anwendend sollen.
  • Privatdozent (PD): Hochschullehrer, der habilitiert, aber (noch) kein Professor ist.
  • Professor (Prof.): Hochschullehrer, der sein Fachgebiet in Forschung und Lehre eigenständig vertritt
  • Promotion: (lat. promotio = Beförderung) oder (lat. promoveo = vorrücken, jmd. befördern, aufrücken lassen) Erwerb der Doktorwürde. Sie Endet mit der Abgabe der Dissertation und deren Disputation.
  • Promovend: Jemand, der die Doktorwürde anstrebt
  • Proseminar: Seminar, meist im Grundstudium, zur Vorbereitung auf ein Hauptseminar. Hier lernen Studenten wissenschaftlichen Vorträge vorzubereiten und zu halten.
  • Prüfungsordnung: Sie regelt den Ablauf, Zeitpunkt und die Art der Prüfungen und Leistungsnachweise, die während des Studiums zu erbringen sind.

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R

  • Regelstudienzeit: In der Studienordnung festgelegte theoretische Studienzeit, die speziell für BAföG-Empfänger wichtig ist. Auch die Freiversuche erhält man nur, wenn man sich innerhalb der Regelstudienzeit für die Abschlussprüfungen anmeldet. Sie wird durch nicht bestandene Klausuren oder überfüllte Seminare oft überschritten.
  • Rektor: (lat. rector = Leiter) Leitet die Universität und repräsentiert sie nach Außen.
  • Repetitorium: (lat. repetitio = Wiederholung) komprimierte Wiederholung des Unterrichtstoffes vor Prüfungen, oft bei teuren Privatlehrern. (Meistens bei Jurastudenten.)
  • Rückmeldung: Während des Semesters müssen sich Studenten für das kommende Semester zurückmelden, d.h. Semesterbeitrag und Semesterticket bezahlen, um zu bestätigen, dass sie weiter studieren wollen und um rechtzeitig ihren neuen Studentenausweis zu bekommen. Werden die Fristen versäumt droht die Exmatrikulation.

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S

  • Schein: (Un-)benoteter Nachweis über eine erfolgreich erbrachte Leistung (Klausur, Praktikum)
  • Semesterferien: vorlesungsfreie Zeit, meist vollgepackt mit Praktika, Exkursionen oder Prüfungen
  • Semesterticket: Berechtigung zur Nutzung des Nahverkehrs (ÖPNV). In Rostock gilt das Semesterticket für alle Busse, S-Bahnen, Straßenbahnen und Fähren innerhalb des von gelben Ortsschildern umrahmten Stadtgebietes.
  • Semesterwochenstunde (SWS): Eine SWS dauert 45 Minuten. Hat man man während des Semesters eine Veranstaltung 45 Minuten pro Woche besucht, hat man eine SWS absolviert.
  • Seminar: (lat. seminarium = Baum-, Pflanzschule) Unterrichtsveranstaltung, in der wissenschaftliche Themen vertieft behandelt und diskutiert werden.
  • Senat: Oberstes beschlussfassendes Gremium der Universität, die “Regierung”.
  • Skript: (lat. scriptio = schriftliche Ausarbeitung, Darstellung, Abfassung; Text) Schriftliche Unterlagen zu einer Vorlesung, die vom Dozenten ausgegeben werden. Man kann sich dann voll auf die Vorlesung konzentrieren, da man nur eigene Bemerkungen zu ergänzen braucht und nicht mehr alles mitschreiben muss. Auch Praktikumsanleitung.
  • Spektabilität: (lat. spectabilitas = ehrwürdig) respektvolle, förmliche Anrede von Dekanen.
  • Sprechstunde: Zeit in der die Dozenten oder Studienberater definitiv in ihrem Büro erreichbar sein sollten
  • SS oder SoSe: Sommersemsester (1.4.-30.9.)
  • s.t.: (lat. sine tempore = ohne Zeit) Derartig gekennzeichnete Veranstaltungen beginnen pünktlich. Beispiel: 9 Uhr s.t. = 9:00 Uhr. Siehe auch c.t.
  • Staatsexamen: Studienabschluss, der nicht durch die Universitäten vergeben wird, sondern durch Ministerien. (Ärzte, Juristen, Lehrer)
  • Stipendium: (lat. stipendium = Sold; Steuer, Abgabe; Gewinn) finanzielle Zuwendung an förderungswürdige Studenten
  • StudentInnenrat (StuRa): das oberste Organ der Studentischen Selbstverwaltung an ostdeutschen Hochschulen. Heißt im Westen meist ASTA (Allgemeiner Studentenausschuss)
  • Studentenwerk: Anstalt des öffentlichen Rechts und Zuständig für die soziale, wirtschaftliche und kulturelle Förderung der Studenten. In der Regel sind sie verantwortlich für die Mensen und Studentenwohnheime.
  • Studienberatung: Universitäre Einrichtung, die Studieninteressierten vor Beginn des Studiums mit Rat und Tat zur Seite steht.
  • Studienordnung: Regelt Inhalte und Ablauf des Studiums
  • Studium generale: Allgemeinbildende Veranstaltungen für Studierende aus allen Fachrichtungen

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T

  • Tutor/Tutorium: Kurse, die eine reguläre Lehrveranstaltung begleiten. Studentische Hilfskräfte wiederholen, vertiefen und konkretisieren den Stoff aus Vorlesungen und Übungen.

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U

  • Übung: Lehrveranstaltung zur Vertiefung, Ergänzung und Anwendung des in Vorlesungen und Seminaren angebotenen Stoffes

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V

  • Verteidigung: Bestandteil von Diplomprüfungen und Promotionen. Die Arbeiten werden in einem öffentlichen Vortrag vorgestellt. In der daran anschließenden Diskussion hat das Publikum und allen voran der Prüfungsausschuss die Möglichkeit Fragen zu stellen. Beide Teile (Vortrag und Diskussion) werden bewertet und gehen in die Diplomnote mit ein.
  • Vorlesung: Ein Dozent trägt die wesentlichen und charakteristischen Sachverhalte seines Sachgebietes vor.
  • Vorlesungsverzeichnis: Verzeichnis sämtlicher an der Universität stattfindenden Lehrveranstaltungen

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W

  • Wartezeit: Zeit, die zwischen dem Erwerb der Hochschulreife (Fachhochschulreife, Abitur) und dem Beginn eines Studiums vergeht.
  • WS: Wintersemester (1.10.-31.3.)

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Z

  • ZVS: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen
  • Zweitstudium: Zweites Studium nach erlangtem Abschluss eines ersten Studiums

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