Ich hatte hier ja schon einmal über die Zweitwohnsitzsteuer in Rostock und das abschlägige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig berichtet und wie im Blog Studieren-in-Rostock.blogspot.com nachgelesen werden kann, war die Zweitwohnsitzsteuer für Studenten in Rostock Bestandteil einer Bürgerschaftssitzung im Oktober.
Das Beste vorweg. Es wird auch in Zukunft keine Zweitwohnsitzsteuer für Studenten in Rostock geben, stattdessen gibt es am Januar 2010 wieder ein Begrüßungsgeld von 100,- Euro
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