BVerwG-Urteil zur Zweitwohnsitzsteuer in Rostock

Rostock wollte die Zweitwohnsitzsteuer, stritt sich mit den Studenten bis zum Bundesverwaltungsgericht und verlor. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigte zwar die generelle Zulässigkeit einer solchen Steuer, aber für Rostock wurde festgestellt, das dort die Rechtsgrundlage fehlt, nun will die Stadt Rostock