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Wichtige Info zur Zweitwohnsitzsteuer

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Wenn ihr in Rostock wohnt, dann müsst ihr Euch in Rostock anmelden. Die Stadt Rostock verlangt von jedem Studenten, der nicht in Rostock seinen Hauptwohnsitz hat, die Zweitwohnsitzsteuer.  Sie entspricht 10% der jährlichen Nettokaltmiete. Studenten und die Stadt Rostock haben sich deswegen bis zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) geklagt. Das BVerwG in Leipzig stellte zwar am 18.9.2008 eine generelle Zulässigkeit der Zweitwohnsitzsteuer fest, ABER nicht für Rostock!

In Rostock ist, nach der Erklärung der Richter, die Satzung bisher so formuliert, dass es hier bislang keine Rechtsgrundlage für die Zweitwohnsitzsteuer gibt. Die Stadt Rostock will nun ihre Satzung ändern, um die Zweitwohnsitzsteuer doch erheben zu können. Wer nun aber schon die zu Unrecht erhobene Zweitwohnsitzsteuer bezahlt hat, der sollte sich an den ASTA oder einen kompetenten Rechtsbeistand wenden, um sich das unrechtmäßig eingeforderte Geld zurückzuholen. Es lohnt sich auch der Gang zur Rechtsberatung vom Studentenwerk.

Update:

Seit Oktober 2009 ist die Zweitwohnsitzsteuer für Studenten endgültig von Tisch:

“Das Angebot besteht aus einer persönlichen finanziellen Zuwendung, die einen Gesamtbetrag von 100,00 EUR umfasst und, sofern möglich, aus einem Gutscheinheft mit indirekten Boni, die durch Werbende finanziert werden sollen. Die Auszahlung erfolgt zu 100 % nach erfolgter Anmeldung des Erstwohnsitzes in der Hansestadt Rostock ab 01.01.2010.” (Quelle: Beschluss Nr. 2009/BV/0333 der Rostocker Bürgerschaft)

Also meldet euch um freut euch über den finanziellen Zuschuss. Solch einen materiallen Anreiz gab es übrigens früher schon einmal, allerdings war es „nur“ ein Zuschuss von 30 Euro, die man sich dafür aber jedes Semester beim Ortsamt abholen konnte. Und davor gab es auch mal ein 100,- schweres “Begrüßungsgeld. Nach den Berechnungen aus dem Rathaus soll sich dieses Modell finanziell tragen, aber sicherheitshalber einer jährlichen Evaluation durch den Oberbürgermeister unterziehen.

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