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Wichtige Info zur Zweitwohnsitzsteuer

Wenn ihr in Rostock wohnt, dann müsst ihr Euch in Rostock anmelden. Die Stadt Rostock verlangt von jedem Studenten, der nicht in Rostock seinen Hauptwohnsitz hat, die Zweitwohnsitzsteuer.  Sie entspricht 10% der jährlichen Nettokaltmiete. Studenten und die Stadt Rostock haben sich deswegen bis zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) geklagt. Das BVerwG in Leipzig stellte zwar am 18.9.2008 eine generelle Zulässigkeit der Zweitwohnsitzsteuer fest, ABER nicht für Rostock!

In Rostock ist, nach der Erklärung der Richter, die Satzung bisher so formuliert, dass es hier bislang keine Rechtsgrundlage für die Zweitwohnsitzsteuer gibt. Die Stadt Rostock will nun ihre Satzung ändern, um die Zweitwohnsitzsteuer doch erheben zu können. Wer nun aber schon die zu Unrecht erhobene Zweitwohnsitzsteuer bezahlt hat, der sollte sich an den ASTA oder einen kompetenten Rechtsbeistand wenden, um sich das unrechtmäßig eingeforderte Geld zurückzuholen. Es lohnt sich auch der Gang zur Rechtsberatung vom Studentenwerk.

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