Wichtige Info zur Zweitwohnsitzsteuer
Wenn ihr in Rostock wohnt, dann müsst ihr Euch in Rostock anmelden. Die Stadt Rostock verlangt von jedem Studenten, der nicht in Rostock seinen Hauptwohnsitz hat, die Zweitwohnsitzsteuer. Sie entspricht 10% der jährlichen Nettokaltmiete. Studenten und die Stadt Rostock haben sich deswegen bis zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) geklagt. Das BVerwG in Leipzig stellte zwar am 18.9.2008 eine generelle Zulässigkeit der Zweitwohnsitzsteuer fest, ABER nicht für Rostock!
In Rostock ist, nach der Erklärung der Richter, die Satzung bisher so formuliert, dass es hier bislang keine Rechtsgrundlage für die Zweitwohnsitzsteuer gibt. Die Stadt Rostock will nun ihre Satzung ändern, um die Zweitwohnsitzsteuer doch erheben zu können. Wer nun aber schon die zu Unrecht erhobene Zweitwohnsitzsteuer bezahlt hat, der sollte sich an den ASTA oder einen kompetenten Rechtsbeistand wenden, um sich das unrechtmäßig eingeforderte Geld zurückzuholen. Es lohnt sich auch der Gang zur Rechtsberatung vom Studentenwerk.
Ähnliche Beiträge:
- BVerwG-Urteil zur Zweitwohnsitzsteuer in Rostock
Rostock wollte die Zweitwohnsitzsteuer, stritt sich mit den Studenten bis... - Statt Zweitwohnsitzsteuer gibt’s Geschenk
Ich hatte hier ja schon einmal über die Zweitwohnsitzsteuer in... - Wohnen in Rostock
! Achtung das Urteil zur Zweitwohnsitzsteuer in Rostock ist gefallen.... - Geldsparen
Es gibt viele Möglichkeiten Geld zu sparen, sie alle aufzuzählen... - Geld
Nicht alle haben das Geld sich ein Studium finanzieren zu...



(3 Bewertungen, Durchschnitt: 3.33 von 5)

Kommentare und Anmerkungen
Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.
Kommentar hinzufügen