Die Universitäten sind uralte Institutionen, und auch wenn viele der universitären Eigenheiten (z. B. die Gerichtsbarkeit) inzwischen abgeschafft wurden, so gibt doch
noch immer eine eigene Sprache, die speziell für Erstsemester und Studieninteressierte eine ganze Menge unbekannter Begriffe und Abkürzungen enthält.
Alle Sprachen befinden sich in einem fortwährenden Wandel, einer Evolution, und
so war die Studentensprache früher in hohem Maße von lateinischen Ausdrücken
geprägt, was speziell seit Beginn des 20. Jahrhunderts stark rückläufig ist.
Viele Begriffe der Studentensprache sind im Laufe der Zeit auch in die
allgemeine Sprache übergegangen, wie beispielsweise "ankreiden" oder "jemandem
eine Abfuhr erteilen".
Obwohl alle Begriffe nach bestem Wissen ausgearbeitet wurden, können sich doch immer mal wieder Fehler einschleichen. Falls also Fehler gefunden werden
oder Begriffe fehlen, bin ich über eine
kurze Mitteilung sehr dankbar.
Begriffe und Abkürzungen - das kleine Uni-ABC
A | B | C | D |
E | F | G | H |
I | J | K | L | M |
N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Alma Mater: (lat. = nährende Mutter) Bezeichnung für die
Universität
Akademisches Auslandsamt: Beratungsstelle für Studenten,
die ein Auslandssemester oder eine Auslandspraktikum machen wollen.
Ausländische Studenten werden hier ebenfalls beraten und betreut.
akademisches Viertel: An
Universitäten beginnen Veranstaltungen in der Regel c.t., also (lat. cum
tempore) mit Zeit. Der Gegensatz dazu ist s.t. (lat. sine tempore), also
pünktlich. (Beispiel: 11 c.t. = 11.15 Uhr; 12 s.t. = 12:00 Uhr)
Allgemeine Studienberatung: Hier erhält man Informationen
und Beratung zu allen studien- und berufsorientierenden Fragen und natürlich
zum Studienangebot der Uni Rostock.
Audimax: (lat. Auditorium maximum) größter Hörsaal einer
Hochschule
ASTA: Allgemeiner Studierendenausschuss, in Ostdeutschland
oft auch Studierendenrat. In Rostock gibt es beides, den ASTA und den
StudentINNenrat (StuRa) als Interessenvertretung alles Studenten, der den
ASTA wählt.
cand.: (lat. candidatus = Amtsbewerber, Kandidat) kleiner Titel; darf offiziell geführt werden;
zeigt, dass man sein Vordiplom bestanden hat (cand. rer. nat.)
Campus: (lat. = Feld, Platz) Universitätsgelände
Careers Service: Zentrale Einrichtung der Universität, die
berufsorientierte Beratung, Hilfe beim Berufseinstieg, Unternehmenskontakt,
eine Absolventenbörse und vieles mehr bietet.
cum laude: (lat. = mit Lob). Klingt toll, ist aber nur die
dritthöchste Auszeichnung einer Doktorarbeit. Die höchste ist summa cum
laude (lat. = mit höchstem Lob) und höchst selten
c.t.: (lat. cum tempore = mit Zeit) Derartig
gekennzeichnete Veranstaltungen beginnen 15 Minuten später. Beispiel: 9 Uhr
c.t. = 9:15 Uhr. Siehe auch s.t.
DAAD: Deutscher Akademische Austauschdienst; Kümmerst sich
mit Programmen und Stipendien um den Austausch von deutschen und
ausländischen Studenten.
Dekan: (lat. dekanus = Vorsteher) Vorgesetzter/Chef einer
Fakultät.
Dakanat: Verwaltung einer Fakultät
Dies academicus: Tag, an dem sich die Uni selbst mit
Veranstaltungen, Vorträgen und Festreden feiert. An diesem Tag finden keine
Lehrveranstaltungen statt.
Diplom: berufsqualifizierender Abschluss
Diplomarbeit: Teil der Diplomprüfung. Der Diplomand soll
zeigen, dass er in der Lage ist ein Problem seiner Fachrichtung
wissenschaftlich zu bearbeiten.
Dissertation: (lat. dissertatio = Erörterung) Doktorarbeit; dauert i. d. R. 3-5 Jahre
Disputation: (lat. = Erörterung, Unterredung, Abhandlung) Verteidigung der Dissertation. Die
Doktorarbeit wird in einem Vortrag der Öffentlichkeit vorgestellt, danach
folgt eine Diskussion der Arbeit.
Dozent: Lehrkraft. Die Person die eine Lehrveranstaltung
abhält, unabhängig davon welchen Akademischen Grad sie besitzt.
Fachschaft: Studentenvertretung eines Studienganges/Fachs
Fachschaftsrat (FSR): Organ der Interessensvertretung
eines Fachs
Fakultät: Traditionelle Gliederungseinheit einer
Hochschule. Wird meist in Fachbereiche und/oder Institute untergliedert.
FH: Fachhochschule
Freiversuch: Wer sein Studium in der Regelstudienzeit
absolviert, bekommt in der Regel bei den Vordiplom- und Diplomprüfungen
einen Freiversuch zugestanden. Geht dieser daneben, hat man keinen seiner
zwei regulären Versuche verbraucht.
Gasthörer: Personen, die gegen eine Gebühr,
Lehrveranstaltungen besuchen ohne einen Abschluss machen zu wollen. [Die
Veranstaltungen an Universitäten sind öffentlich, jedoch oftmals aus
Platznot auf Studenten beschränkt. Gasthörer dürfen auch dann an
Lehrveranstaltungen teilnehmen, wenn für Nicht-Studenten kein Platz mehr
ist.]
Graduierter: Jemand, der einen akademischen Grad besitzt
Grundstudium: Erster Teil des Studiums in dem Grundlagen
des Studienfachs erlernt werden und der oftmals mittels Zwischenprüfung oder
Vordiplom abgeschlossen wird.
Habilitation: (lat. habilitas = Geschicklichkeit) Akademisches Verfahren mit dem via
Habilitationsschrift und Disputation die Befähigung zu selbständiger Lehre
nachgewiesen werden soll. Sie erfolgt nach der Dissertation und ist für die Berufungen zum Professor notwendig.
Hauptseminar: Seminar im Hauptstudium, dass vom Ablauf her
denen im Grundstudium gleicht, jedoch ist deutliche mehr Arbeit und Wissen
erforderlich.
Hauptstudium: Zweiter Teil des Studiums, der auf das
erfolgreich beendete Grundstudium folgt. Er führt zu einem berufsqualifizierenden
Abschluss.
HiWi: hilfswissenschaftliche Kraft; Studenten, die verschiedene Arbeiten für
Hochschullehrer übernehmen und so neben Geld auch einen Einblick hinter die
Kulissen bekommen. (spöttischer HiWi-Dreikampf: Kaffeekochen, Kopieren,
Kofferschleppen)
Hochschulrahmengesetz(HRG): Rahmenvorschriften für die Hochschulgesetze der Bundesländer
Honorabilis: (lat. honor = Ehre, Ehrenbezeichnung,
Auszeichnung) respektvolle,
förmliche Anrede der Stellvertreter des Rektors, den Prorektoren
Kanzler: Leiter der Universitätsverwaltung; Dienstherr
aller nicht nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter
Klausur: schriftliche Prüfung
Kolloquium: (lat. colloqui = sich besprechen) Vorträge, Gesprächsrunde und Diskussion von Diplomanden und
Doktoranden zu aktuellen wissenschaftlichen Themen mit einem Dozenten
und/oder Gästen
kommentiertes Vorlesungsverzeichnis (kVV):
Vorlesungsverzeichnis, das neben den Lehrveranstaltungen auch weitergehende
Informationen zu diesen enthält.
Kommilitone: (lat. Waffenbruder) = Studienkollege, Mitstudent
Konzil: (lat. Versammlung) = oberstes Gremium an der Uni.
Es wählt den Rektor, die Prorektoren und den Senat und nimmt deren
Rechenschaftsberichte ab und berät über Grundfragen der Universität..
Magister/Magister Artium
(MA): (lat. magister = Lehrer; lat. artium = freie Künste)
akademischer Grad, der der an philosophischen und geisteswissenschaftlichen
Fakultäten verliehen wurde/wird und wie das Diplom durch den neuen Master
ersetzt werden soll/wird.
Magnisfizenz: (lat. magnificentia= Pracht,
Großartigkeit, Herrlichkeit) respektvolle, förmliche Anrede des Rektors.
Anrede: "Seine Magnifizenz"
Master (M. Sc.): neuer Studienabschluss, ähnlich dem
Diplom. Soll das angeblich im Ausland nicht anerkannte oder mit angeblich
schlechtem Ruf behaftete Diplom ersetzen. Fortsetzung des
Bachelorstudiengangs.
Matrikelnummer:
fortlaufende numerische Erfassung von eingeschriebenen Studenten; Die
Matrikel ist das Verzeichnis aller Studenten einer Hochschule. Die Nummer
wird immer und überall gebraucht.
Mensa: (lat. Speisehaus) öffentliche Kantine mit
verbilligtem Essen für Studenten
Mensa-Card: Bargeldloses Zahlungsmittel, dass die
Wartezeiten an den Mensakassen verkürzen soll.
Numerus clausus (NC ): (lat. numerus = Zahl; clausus
= geschlossen)
Zulassungsbeschränkung; Aufgrund einer
beschränkten Anzahl von Studienplätzen werden diese nach Abiturnote vergeben. (NC
von 2,0 bedeutet, alle mit Abi besser 2,0 haben eine Chance, schlechter 2,0
müssen Wartesemester anhäufen oder einen anderen Studiengang wählen.)
N. N.: (lat. nomen nescio = den Namen weiß ich nicht) oder (lat. nomen
nominandum = der zu nennende Name) wird beispielsweise verwendet wenn für
einen Vortrag noch kein Referent feststeht
Praktikum: Lehrveranstaltung, bei der Studenten ihr
erworbenes Wissen praktisch anwendend sollen.
Privatdozent (PD): Hochschullehrer, der habilitiert, aber
(noch) kein Professor ist.
Professor (Prof.): Hochschullehrer, der sein Fachgebiet in
Forschung und Lehre eigenständig vertritt
Promotion: (lat. promotio = Beförderung) oder (lat.
promoveo = vorrücken, jmd. befördern, aufrücken lassen) Erwerb der Doktorwürde. Sie Endet mit der
Abgabe der Dissertation und deren Disputation.
Promovend: Jemand, der die Doktorwürde anstrebt
Proseminar: Seminar, meist im Grundstudium,
zur Vorbereitung auf ein Hauptseminar. Hier lernen Studenten
wissenschaftlichen Vorträge vorzubereiten und zu halten.
Prüfungsordnung: Sie regelt den Ablauf, Zeitpunkt und die
Art der Prüfungen und Leistungsnachweise, die während des Studiums zu
erbringen sind.
Regelstudienzeit: In der Studienordnung festgelegte
theoretische Studienzeit, die speziell für BAföG-Empfänger wichtig ist. Auch
die Freiversuche erhält man nur, wenn man sich innerhalb der
Regelstudienzeit für die Abschlussprüfungen anmeldet. Sie wird durch nicht
bestandene Klausuren oder überfüllte Seminare oft überschritten.
Rektor: (lat. rector = Leiter) Leitet die Universität und repräsentiert sie nach
Außen.
Repetitorium: (lat. repetitio = Wiederholung) komprimierte
Wiederholung des Unterrichtstoffes vor Prüfungen, oft bei teuren Privatlehrern. (Meistens bei
Jurastudenten.)
Rückmeldung: Während des Semesters müssen sich Studenten
für das kommende Semester zurückmelden, d.h. Semesterbeitrag und
Semesterticket bezahlen, um zu bestätigen, dass sie weiter studieren wollen
und um rechtzeitig ihren neuen Studentenausweis zu bekommen. Werden die
Fristen versäumt droht die Exmatrikulation.
Schein: (Un-)benoteter Nachweis über eine erfolgreich
erbrachte Leistung (Klausur, Praktikum)
Semesterferien: vorlesungsfreie Zeit, meist vollgepackt
mit Praktika, Exkursionen oder Prüfungen
Semesterticket: Berechtigung zur Nutzung des Nahverkehrs
(ÖPNV). In Rostock gilt das Semesterticket für alle Busse, S-Bahnen,
Straßenbahnen und Fähren innerhalb des von gelben Ortsschildern umrahmten
Stadtgebietes.
Semesterwochenstunde (SWS): Eine SWS dauert 45 Minuten.
Hat man man während des Semesters eine Veranstaltung 45 Minuten pro Woche
besucht, hat man eine SWS absolviert.
Seminar: (lat. seminarium = Baum-, Pflanzschule) Unterrichtsveranstaltung, in der
wissenschaftliche Themen vertieft behandelt und diskutiert werden.
Senat: Oberstes beschlussfassendes Gremium der
Universität, die "Regierung".
Skript: (lat. scriptio = schriftliche Ausarbeitung,
Darstellung, Abfassung; Text) Schriftliche Unterlagen zu einer Vorlesung, die
vom Dozenten ausgegeben werden. Man kann sich dann voll auf die Vorlesung
konzentrieren, da man nur eigene Bemerkungen zu ergänzen braucht und nicht
mehr alles mitschreiben muss. Auch Praktikumsanleitung.
Spektabilität: (lat. spectabilitas = ehrwürdig)
respektvolle, förmliche Anrede von Dekanen.
Sprechstunde: Zeit in der die Dozenten oder Studienberater
definitiv in ihrem Büro erreichbar sein sollten
SS oder SoSe: Sommersemsester (1.4.-30.9.)
s.t.: (lat. sine tempore = ohne Zeit) Derartig
gekennzeichnete Veranstaltungen beginnen pünktlich. Beispiel: 9 Uhr s.t. =
9:00 Uhr. Siehe auch c.t.
Staatsexamen: Studienabschluss, der nicht durch die
Universitäten vergeben wird, sondern durch Ministerien. (Ärzte, Juristen,
Lehrer)
Stipendium: (lat. stipendium = Sold; Steuer, Abgabe;
Gewinn) finanzielle Zuwendung an förderungswürdige
Studenten
StudentInnenrat (StuRa): das oberste Organ der
Studentischen Selbstverwaltung an ostdeutschen Hochschulen. Heißt im Westen
meist ASTA (Allgemeiner Studentenausschuss)
Studienordnung: Regelt Inhalte und Ablauf des Studiums
Studium generale: Allgemeinbildende Veranstaltungen für
Studierende aller Fachrichtungen
Tutor/Tutorium: Kurse, die eine reguläre Lehrveranstaltung
begleiten. Studentische Hilfskräfte wiederholen, vertiefen und
konkretisieren den Stoff aus Vorlesungen und Übungen.
Verteidigung: Bestandteil von Diplomprüfungen und
Promotionen. Die Arbeiten werden in einem öffentlichen Vortrag vorgestellt.
In der daran anschließenden Diskussion hat das Publikum und allen voran der
Prüfungsausschuss die Möglichkeit Fragen zu stellen. Beide Teile (Vortrag
und Diskussion) werden bewertet und gehen in die Diplomnote mit ein.
Vorlesung: Ein Dozent trägt die wesentlichen und
charakteristischen Sachverhalte seines Sachgebietes vor.
Vorlesungsverzeichnis: Verzeichnis sämtlicher an der
Universität stattfindenden Lehrveranstaltungen