BVerwG-Urteil zur Zweitwohnsitzsteuer in Rostock
Rostock wollte die Zweitwohnsitzsteuer, stritt sich mit den Studenten bis zum Bundesverwaltungsgericht und verlor. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) bestätigte zwar die generelle Zulässigkeit einer solchen Steuer, aber für Rostock wurde festgestellt, das dort die Rechtsgrundlage fehlt, nun will die Stadt Rostock ihre Satzung ändern, um die Steuer doch rechtmäßig einzufordern.
Wer die, bisher ohne Rechtsgrundlage eingeforderte, Zweitwohnsitzsteuer schon bezahlt hat, der sollte sich beim ASTA oder auf dieser Seite die Informationen zur Rückforderung ansehen.
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Kommentare und Anmerkungen
Statt Zweitwohnsitzsteuer gibt’s Geschenk | Biologie-Wissen.info
am 7. Januar 2011, 11:59 Uhr:
[...] hatte hier ja schon einmal über die Zweitwohnsitzsteuer in Rostock und das abschlägige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig berichtet und wie im [...]
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